Gemäß § 39 der Arbeitsstättenverordnung und der ergänzenden Unfallverhütungsvorschrift "Erste Hilfe" vom 1.4.1995 müssen in den Arbeitsstätten die zur Ersten Hilfe erforderlichen Mittel vorhanden sein. Sie müssen im Bedarfsfall leicht zugänglich und gegen Verunreinigungen, Nässe und hohen Temperaturen geschützt sein. Das Erst-Hilfe-Material ist bei Ablauf der Verfalldaten zu erneuern.
Geeignetes Erste-Hilfe-Material sind z.B.:
Betriebsverbandkasten, klein nach DIN 13157Betriebsverbandkasten, groß nach DIN 13169Je nach Größe des Betriebes müssen zur Verfügung stehen:
Betriebsart BeschäftigteVerwaltungs- und Handelsbetriebe 1 - 50 1 x klein51 - 300 1 x großab 301 2 x großfür je 300 weitere Beschäftigte zusätzlich 1 x großHerstellung- und Verarbeitungsbetriebe 1 - 20 1 x klein21 - 100 1 x großab 101 2 x großfür je 100 weitere Beschäftigte zusätzlich 1 x großBaustellen 1 - 10 1 x klei11 - 50 1 x großab 51 2 x großfür je 50 weitere Beschäftigte zusätzlich 1 x groß |
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